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   LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18   

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LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18 (https://dejure.org/2022,43679)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2022 - 37 O 95/18 (https://dejure.org/2022,43679)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 37 O 95/18 (https://dejure.org/2022,43679)
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  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Die Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist - abgesehen von einem rechtskräftigen Unterlassungstitel oder einer gleichwirkenden Abschlusserklärung - praktisch nur durch Abgabe einer ernst gemeinten, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckenden, eindeutigen und unwiderruflichen Unterlassungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für den Fall zukünftiger Zuwiderhandlung möglich (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH GRUR 2009, 1162 - DAX, Tz. 64).

    Die bloße Einstellung der Verletzungshandlung genügt zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ebenso wenig wie die Abgabe nicht vertragsstrafebewehrter Erklärungen (BGH GRUR 2009, 1162 - DAX, Tz. 64; BGH GRUR 2000, 605, 608 - comtes/ComTel).

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Die bloße Einstellung der Verletzungshandlung genügt zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ebenso wenig wie die Abgabe nicht vertragsstrafebewehrter Erklärungen (BGH GRUR 2009, 1162 - DAX, Tz. 64; BGH GRUR 2000, 605, 608 - comtes/ComTel).

    Unternehmensliquidation, Geschäftsaufgabe oder die Aufgabe der Tätigkeit, in deren Rahmen die Verletzung begangen wurde, genügen nicht, sofern nicht ausnahmsweise jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten beseitigt ist (vgl. BGH GRUR 2008, 703 - Internet-Versteigerung III, Tz. 56; BGH GRUR 2000, 605, 608 - comtes/ComTel).

  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Auch wenn der Online-Verkauf von Luxuswaren über nicht zum selektiven Vertriebssystem gehörende Plattformen, die Gefahr einer das Luxusimage beeinträchtigenden Präsentation, weil der Markeninhaber nicht die Möglichkeit hat, die Bedingungen, unter denen seine Produkte verkauft werden, zu überprüfen und der Gefahr einer Präsentation dieser Waren im Internet zu begegnen, die deren Luxusimage beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2018, 211 - Coty Germany).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    In der Berufungsinstanz hat das OLG Düsseldorf die Entscheidung der Kammer für Handelssachen mit Urteil vom 6. März 2018 (I-20 U 113/17) abgeändert und die von der Zivilkammer erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Das Vorliegen eines berechtigten Grundes kommt u. a. dann in Betracht, wenn die Verwendung der Marke geeignet ist, deren Ruf zu schädigen (vgl. EuGH GRUR Int. 1998, 140 (Rn. 43) - Dior/Evora; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 24 Rn. 164; Eisenführ/Eberhardt in Eisenführ/Schennen, UMV, 5. Auflage, Art. 13 Rn. 33).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Dies gilt nicht nur, wenn der Rechtsvorgänger die Wiederholungsgefahr durch eigenes Verhalten begründet hat, sondern auch dann, wenn der Rechtsverstoß durch dessen Organe, Mitarbeiter oder auch Beauftragte begangen worden ist (vgl. BGH GRUR 2007, 995 - Schuldnernachfolge; BeckOK MarkenR/Eckhartt, 30. Ed. 1.7.2022, MarkenG § 14 Rn. 682, 683).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Gegenteiliges lässt sich aus der "beauty for less"-Entscheidung des BGH (GRUR 2019, 76) entgegen der Auffassung der Beklagten nicht herleiten.
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05

    KLACID PRO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    cc) Bei der Annahme eines berechtigen Grundes ist Zurückhaltung geboten, denn die Grundentscheidung des Art. 15 Abs. 1 UMV n.F. und der Grundsatz des freien Warenverkehrs gebieten eine enge Auslegung der Norm (vgl. BGH GRUR 2008, 1089 (Rn. 24) - Klacid Pro; OLG Düsseldorf, ZVertriebsR 2019, 51 Rn. 29).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 58/94

    Übergang des Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Bei Unternehmensveräußerung, Umwandlung und Verschmelzung oder beim Tod des Unternehmers haftet der Rechtsnachfolger zwar nicht nur für vor dem Übergang begründete Ersatzansprüche, sondern auch für vertragliche Unterlassungsansprüche des früheren Inhabers nach den allgemeinen Regeln (vgl. BGH GRUR 1996, 995 - Übergang des Vertragsstrafeversprechens).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 83/00
    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.06.2022 - 37 O 95/18
    Auch die satzungsmäßige Änderung des Unternehmensgegenstandes genügt nicht (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 79 - German Mail/Germail).
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